Nachunterweisung von FLURFÖRDERZEUGE BEDIENER/IN

Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von mobilem Arbeitsmittel einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.